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Was führte zum Lieferkettengesetz?

Menschenrechte - „Menschenschutz ist Umweltschutz“
Nun kommt endlich ein konkretes Gesetz

Beim Thema Lieferkettengesetz geht es um Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen, die in vielen Fällen auch mit massiven Umweltschäden einhergehen. Wir im Weltladen Bahnhof Wandlitzsee haben das Thema für uns deshalb unter die Überschrift „Menschenschutz ist Umweltschutz“ gestellt.

Menschenrechte werden international auf UN-Ebene beraten und verhandelt. Die Abkommen, die daraus entstehen, nennt man „Treaties“. Diese haben die 193 Länder in der UNO aber nicht alle ratifiziert und damit anerkannt. Deutschland hat von den 18 Treaties 17 ratifiziert, die USA nur 6.

Eine Chronik der Entwicklung hin zum deutschen Lieferkettengesetz finden Sie hier.

Seit 2011 wird eine neue Treaty vorbereitet, die sich mit dem Menschenrechtsschutz im internationalen Handel und bei internationalen Konzernen beschäftigt. Dazu gibt es einen fortgeschrittenen Entwurf, den „Zero Draft“. Zusammengefasst steht diese neue Treaty unter der Überschrift „Wirtschaft und Menschenrechte“ Seit 2015 setzt die EU dieses Thema in Form von „Nationalen Aktionsplänen für Wirtschaft und Menschenrechte“, den sogenannten NAP‘s um. Insgesamt beteiligen sich bis jetzt aber nur etwa die Hälfte der EU-Staaten mit nationalen Aktionsplänen. Deshalb gibt es den Plan, eine EU-weite verbindliche Regelung zu schaffen.

Deutschland hat seit 2016 einen NAP. Dies war im Kern ein Monitoring-Verfahren, das unter abgeschwächten Regeln 2020 noch einmal wiederholt wurde. Zu Pfingsten 2020 war auch dieses zweite Monitoring-Verfahren abgeschlossen.

Die Bundesregierung hatte 2018 im Koalitionsvertrag beschlossen, dass sie ein Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten erlässt, wenn sich anhand des Monitoringverfahrens bis 2020 herausstellt, dass weniger als 50% der deutschen Unternehmen ein wirksames Verfahren zum Schutz von Menschenrechten in ihren Lieferketten freiwillig umsetzen. Dies war im ersten Monitoringverfahren tatsächlich nur bei knapp unter 20% der Unternehmen der Fall, beim abgeschwächten zweiten Monitoringverfahren nur bei knapp über 20%. Die Bundesregierung wird nun, wie am 14. Juli 2020 bekannt gegeben, ein Lieferkettengesetz-Entwurf zur Abstimmung in den Bundestag geben. Federführend sind das Arbeitsministerium unter Minister Hubertus Heil und das Entwicklungsministerium unter Minister Gerd Müller. Gleichzeitig wird die Bundesregierung während ihrer aktuellen halbjährigen EU-Ratspräsidentschaft einen EU-weiten Gesetzentwurf befördern.

Lutz Hausmann

Letzte Änderung am: 26.09.2020